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Hersteller: Oxyline (zu den Produkten)

XF 210 flache Atemschutzmaske FFP2 Klasse NR D

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VERWENDUNGSZWECK

Die flach filtrierende Halbmaske XF 210 V FFP2 NR D ist für den Schutz der Atemwege vor Feststoffaerosolen, Aerosolen auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosolen mit flüssiger disperser Phase (Nebel) bestimmt, für die der PAC ≥0,05 mg/m3 ist, wenn die Konzentration der dispersen Phase das 10-fache des PAC nicht überschreitet. Die Aktivkohleschicht absorbiert unangenehme Gerüche und beseitigt die negativen Auswirkungen von Abgasemissionen.

Die Maske kann gefaltet werden.

NORMEN UND ZERTIFIKATE
PN-EN 149+A1:2010
CE 1437
Zertifikat: 0082/1394/079/01/13/0026

 

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Die Versandkosten sind nicht im Preis enthalten.

Kunst
Verfügbarkeit:
vorrätig
Lieferdauer: 2-3 Wochen

Produktbeschreibung


NORMEN UND ZERTIFIKATE

PN-EN 149+A1:2010
CE 1437
Zertifikat: EC/S/1823/2011

ZWECK

Die flach filtrierende Halbmaske XF 210 V FFP2 NR D ist für den Schutz der Atemwege vor Feststoffaerosolen, Aerosolen auf Wasserbasis (Staub, Rauch) und Aerosolen mit Flüssigphasendispersion (Nebel) bestimmt, für die der PAC ≥0,05 mg/m3 beträgt, solange die Konzentration der dispersen Phase das 10-fache des PAC nicht überschreitet.

BEISPIELANWENDUNG

Landwirtschaftliche Industrie, Lebensmittelindustrie, ungiftige Stäube, Verwendung in Steinbrüchen, Zementwerken, Holzindustrie für die Verarbeitung von Nadelholz und insbesondere für Stäube wie Kalziumkarbonat, natürlicher und synthetischer Graphit, Gips, Kreide, Zement, Gips, Marmor, Zinkoxid, Pollen, Zellulose, Schwefel, Baumwolle, Eisenmetallspäne, Kohlenstaub mit weniger als 10% freiem Siliziumdioxid.

 

KONTRAINDIKATIONEN

Diese Atemschutzmaske liefert keinen Sauerstoff. Sie bietet keinen Atemschutz bei Sauerstoffmangel (weniger als 19 %). Sie sollte nicht in Räumen mit geringem Volumen verwendet werden, insbesondere in nicht belüfteten Räumen wie Abwasserkanälen, Schächten, Tanks usw. Das Atemschutzgerät schützt nicht vor Verunreinigungen in Form von Gasdämpfen und Nebeln von gesundheitsschädlichen und lebensgefährlichen Stoffen. Nicht verwenden, wenn Art, Konzentration und Eigenschaften der Schadstoffe nicht bekannt sind. Nicht bei der Brandbekämpfung verwenden. Die Atemschutzmaske ist nicht dicht, wenn sie auf einem unrasierten oder bärtigen Gesicht getragen wird.

 

EIGENSCHAFTEN

  • Die Filterhalbmaske XF 210 V FFP2 NR D besteht aus: 
  • Polypropylen-Mehrschicht-Filtermaterial;
  • Aktivkohle-Innenschicht;
  • ein Ausatmungsventil aus Kunststoff;
  • ein Kopfband aus Kunststoff;
  • eine Nasenklammer zur Formatierung der Atemschutzmaske im Nasenbereich;
  • Kopfbänder aus geflochtenen Gummisträngen;
  • eine Nasendichtung aus Polyurethanschaum;
  • faltbare und leicht zu verstauende Maske.

Die Atemschutzmaske ist so konzipiert, dass sie während der gesamten Arbeitsschicht leicht zu atmen ist. Dank ihrer anatomischen Form sowie des Nasenclips und des darunter liegenden Schaumstoffs lässt sich die Atemschutzmaske leicht an die meisten Gesichtsformen anpassen, um die notwendige Dichtigkeit zu gewährleisten.

VORAUSSETZUNGEN

OXYLINE Halbmasken sind kompatibel mit: 

  • die harmonisierte europäische Norm EN 149:2001+A1:2010 (EN 149:2001+A1:2009) "Atemschutzgeräte - Halbmasken zum Schutz gegen Partikel. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung";
  • die Bestimmungen der Richtlinie 89/686/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen, die in Polen durch das Gesetz vom 30. August 2002 (GBl. Nr. 166, Pos. 1360) und die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 21. Dezember 2005 (GBl. 2008 Nr. 259, Pos. 2173) eingeführt wurde und die Verordnung vom 31. März 2003 (GBl. Nr. 80, Pos. 725) ersetzt.

     

VERWENDUNG UND LAGERUNG

Lagern Sie die Atemschutzmasken bei Temperaturen zwischen -20°C und +40°C und einer Luftfeuchtigkeit unter 70%. Überprüfen Sie den Zustand der Atemschutzmaske, bevor Sie sie benutzen, d. h. ob ihre Bestandteile nicht beschädigt sind. Beschädigte Atemschutzmasken und solche, deren Verfallsdatum überschritten ist, dürfen nicht verwendet werden. Die Atemschutzmaske darf nicht gefaltet oder geknickt werden. Um die bestmögliche Abdichtung der Atemschutzmaske zu gewährleisten, sollten die Atemschutzmasken wie folgt angelegt und eingestellt werden: 1. Vor dem Anlegen der Atemschutzmaske die Nasenklemme durch Festziehen vorformen, wodurch der spätere Sitz der Atemschutzmaske auf dem Gesicht verbessert wird; 2. die Maske so anlegen, dass sie Mund und Nase bedeckt; 3. die Kopfbänder so anlegen, dass das untere Band den Hals unterhalb des Ohrs bedeckt und das obere Band am Hinterkopf oberhalb des Ohrs verläuft; 4. 4. Stellen Sie den vorgeformten Nasenclip so ein, dass er dicht abschließt; 5. prüfen Sie den korrekten Sitz; legen Sie die Hände an und halten Sie die Haube; blasen Sie die Luft kräftig aus; falls sie undicht ist, passen Sie die Position der Haube, des Nasenclips oder der Kopfbänder an.

 

Während des Gebrauchs der Atemschutzmaske erhöht sich der Atemwiderstand, da sich Staub auf der Maske ablagert. Wenn der Benutzer feststellt, dass der Widerstand deutlich zugenommen hat, sollte die Atemschutzmaske durch eine neue ersetzt werden. Die Atemschutzmaske ist für die Verwendung während einer Arbeitsschicht (max. 8 Stunden) vorgesehen.

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